Kleine Gäste_03, © F60

F60 wieder offen ab 13.03.


F60 wieder offen ab 13.03.

Gemäß Eindämmungsverordnung sollen die Landkreise "über die Vorgaben dieser Verordnung hinausgehende Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz treffen, wenn und soweit dies wegen örtlicher Besonderheiten oder aufgrund eines regionalen oder lokalen Infektionsgeschehens notwendig ist. Insbesondere sollen die Landkreise und kreisfreien Städte Maßnahmen treffen, sobald ... mehr als 100 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern (Inzidenzzahl >100) vorliegen, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen." Da wir noch nicht wissen, ob unser Landkreis in Anbetracht der aktuellen Inzidenzzahlen einschränkende Maßnahmen beschließt, steht die Wiederöffnung natürlich unter dem Vorbehalt eventueller lokaler Regelungen. Wir nutzen die kommende Woche, um dies zu klären. Bitte verfolgen Sie hier auf unserer Webseite die aktuellen Mitteilungen. Wir veröffentlichen hier auch kurzfristig unser Hygienekonzept und die entsprechenden Auflagen. 

Download aktuelle Eindämmungsverordnung [ PDF , 1,4 MB ]
Download ausführliches Hygienekonzept [ PDF , 1,0 MB ]
Download Hygieneregeln für F60-Besucher [ PDF , 1,0 MB ]

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